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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Oberflächen

Für eine fachgerechte Fahrzeugfolierung ist der Zustand der Fahrzeugoberfläche von entscheidender Bedeutung.

Sollten einzelne Fahrzeugteile nachlackiert, instandgesetzt oder im Rahmen einer Smart-Repair repariert worden sein, besteht beim späteren Entfernen der Folie ein erhöhtes Risiko von Lackablösungen. Da die Qualität und Haftfestigkeit einer Nachlackierung von außen nicht zuverlässig beurteilt werden kann, übernimmt Folix-Lab für daraus entstehende Schäden keine Haftung.

Der Kunde ist verpflichtet, Folix-Lab vor Beginn der Arbeiten über sämtliche bekannten Nachlackierungen, Smart-Repair-Arbeiten oder sonstige Veränderungen an der Lackoberfläche zu informieren.

Serienmäßig lackierte Fahrzeuge verfügen in der Regel über eine werksseitige Lackierung mit einer für Fahrzeugfolierungen geeigneten Haftfestigkeit. Hochwertige Wrapping-Folien sind so entwickelt, dass ihre Klebkraft die Haftung eines fachgerecht aufgebauten Originallackes nicht überschreitet. Unter normalen Voraussetzungen wird der Originallack durch die Folierung weder chemisch noch mechanisch beschädigt.

Eine Fahrzeugfolie ersetzt keine Lackierung. Sie dient ausschließlich der optischen Veränderung sowie — je nach Folientyp — dem Schutz der vorhandenen Lackoberfläche.

Je nach Folienfarbe, Oberflächenstruktur und Glanzgrad können vorhandene Unebenheiten des Untergrundes, wie beispielsweise Orangenhaut, kleinere Kratzer, Steinschläge oder Reparaturstellen, stärker sichtbar werden als vor der Folierung. Besonders Hochglanzfolien können solche Oberflächenstrukturen deutlicher hervorheben als matte oder strukturierte Folien.

Vorhandene Dellen, Verformungen, Roststellen oder Lackschäden werden durch die Folie nicht verdeckt und können nach der Folierung weiterhin sichtbar bleiben.

Eine dauerhafte Verklebung kann ausschließlich auf geeigneten, lackierten Fahrzeugoberflächen gewährleistet werden. Auf unbehandelten Kunststoffen, stark verwitterten Lacken, Grundierungen oder ungeeigneten Untergründen kann die Haftung der Folie eingeschränkt sein. In solchen Fällen behält sich Folix-Lab vor, einzelne Bauteile von der Folierung auszuschließen oder den Kunden vor Beginn der Arbeiten entsprechend zu informieren.

2. Neufahrzeuge

Bei Neufahrzeugen sowie frisch lackierten Fahrzeugteilen ist vor einer Folierung sicherzustellen, dass der Lack vollständig ausgehärtet und ausgegast ist. Die vollständige Aushärtung ist Voraussetzung für eine dauerhafte Haftung der Folie und eine spätere rückstandsarme Entfernung.

Je nach Lackiersystem und Herstellervorgaben kann dieser Prozess zwischen 4 und 6 Wochen oder länger dauern.

Folix-Lab empfiehlt ausdrücklich, die Freigabe des Fahrzeugherstellers oder der ausführenden Lackiererei einzuholen, bevor eine Folierung auf frisch lackierten Bauteilen erfolgt.

Erfolgt die Folierung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor vollständiger Aushärtung des Lackes, übernimmt Folix-Lab keine Haftung für eine verminderte Haftung der Folie, spätere Lackablösungen oder Schäden beim Entfernen der Folierung.

3. Gebrauchtfahrzeuge

Bei Gebrauchtfahrzeugen können Alter, Witterungseinflüsse, UV-Strahlung sowie mangelnde oder unsachgemäße Pflege die Eigenschaften des Lackes erheblich beeinflussen.

Beschädigungen wie Steinschläge, Kratzer, Korrosion, Rost, Lackabplatzungen oder bereits vorhandene Lackreparaturen können die Qualität der Folierung beeinträchtigen und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Eine Fahrzeugfolie kann vorhandene Lackschäden weder ausgleichen noch dauerhaft verdecken. Voraussetzung für eine hochwertige Folierung ist ein tragfähiger und fachgerecht aufgebauter Lackuntergrund.

Sollte sich während der Montage oder bei einer späteren Demontage herausstellen, dass einzelne Lackschichten keine ausreichende Verbindung mit dem Untergrund besitzen, übernimmt Folix-Lab hierfür keine Haftung.

Alle vor Beginn der Arbeiten erkennbaren Vorschäden werden gemeinsam mit dem Kunden dokumentiert und im Übergabeprotokoll festgehalten.

4. Fahrzeugvorbereitung

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin in einem sauberen und folierungsfähigen Zustand zu übergeben.

Vor Beginn der Arbeiten müssen insbesondere folgende Bereiche frei von Verschmutzungen sein:

Normale Fahrzeugverschmutzungen sind vor der Fahrzeugübergabe durch den Kunden zu entfernen.

Starke Verschmutzungen wie Teer, Flugrost, Baumharz, Klebereste, Wachsrückstände, Insektenreste oder andere hartnäckige Ablagerungen erfordern einen erhöhten Reinigungsaufwand. Sollte eine Intensivreinigung notwendig sein, wird diese nach vorheriger Rücksprache zusätzlich berechnet oder kann den Fertigstellungstermin entsprechend verlängern.

5. Anzahlungen, Materialbestellung und Zahlungsbedingungen

Zur verbindlichen Reservierung eines Montagetermins kann Folix-Lab eine angemessene Anzahlung verlangen.

Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen und der gewünschte Montagetermin als verbindlich reserviert, wenn die vereinbarte Anzahlung vollständig eingegangen ist.

Nach Eingang der Anzahlung beginnt Folix-Lab mit der Planung des Auftrages sowie — sofern erforderlich — mit der Bestellung oder Produktion der benötigten Materialien.

Viele der verwendeten Fahrzeugfolien, Lackschutzfolien (PPF), Sonnenschutzfolien, Werbetechnik-Produkte oder Druckmaterialien werden speziell für den jeweiligen Auftrag bestellt oder individuell angefertigt. Bereits bestellte oder produzierte Materialien können in den meisten Fällen weder storniert noch an den Lieferanten zurückgegeben werden.

Aus diesem Grund wird eine geleistete Anzahlung grundsätzlich nicht zurückerstattet, sofern bereits Material bestellt, produziert oder mit der Auftragsvorbereitung begonnen wurde.

Bei einer Stornierung des Auftrages nach erfolgter Materialbestellung oder nach Beginn der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, sämtliche bis dahin entstandenen Material-, Planungs-, Produktions- und Arbeitskosten zu ersetzen.

Erfolgt eine Terminabsage weniger als 5 Werktage vor dem vereinbarten Montagetermin oder erscheint der Kunde ohne vorherige Mitteilung nicht zum Termin, behält sich Folix-Lab vor, die bereits entstandenen Aufwendungen sowie reservierte Arbeitszeiten angemessen in Rechnung zu stellen.

Der Restbetrag der vereinbarten Vergütung ist spätestens bei Abholung des Fahrzeugs bzw. Übergabe der fertiggestellten Arbeiten ohne Abzug fällig.

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleibt das Fahrzeug oder der übergebene Gegenstand gemäß § 647 BGB (Werkunternehmerpfandrecht) im Besitz von Folix-Lab und wird erst nach vollständigem Zahlungseingang herausgegeben.

Angebote von Folix-Lab sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage gültig.

Sollten sich nach Erstellung eines Angebots Materialpreise, Lieferkosten oder Herstellerpreise wesentlich ändern, behält sich Folix-Lab das Recht vor, das Angebot entsprechend anzupassen. Bereits schriftlich bestätigte Aufträge mit geleisteter Anzahlung bleiben hiervon unberührt.

Folix-Lab verwendet ausschließlich hochwertige Markenfolien. Je nach Verfügbarkeit und technischer Eignung können Produkte verschiedener Hersteller (z. B. Avery Dennison, 3M, Oracal, KPMF, Hexis oder gleichwertige Qualitätsprodukte) eingesetzt werden, sofern dadurch Farbe, Qualität und die vereinbarten Eigenschaften der Folierung nicht beeinträchtigt werden.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6. Embleme und Anbauteile

Im Rahmen einer Fahrzeugfolierung kann es erforderlich sein, Embleme, Modellbezeichnungen, Zierleisten, Spiegelkappen, Türgriffe oder andere Anbauteile zu demontieren, um ein hochwertiges und sauberes Folierungsergebnis zu erzielen.

Die Demontage erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Aufgrund des Alters des Fahrzeugs, bereits erfolgter Reparaturen oder materialbedingter Alterung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Clips, Halterungen oder Klebeverbindungen beschädigt werden.

Soweit technisch möglich, werden demontierte Originalteile wieder montiert.

Sollten Embleme oder Befestigungselemente beim Ausbau beschädigt werden oder sich zerstörungsfrei nicht entfernen lassen, müssen diese gegebenenfalls durch neue Originalteile ersetzt werden. Die dadurch entstehenden Materialkosten trägt der Kunde, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

Folix-Lab übernimmt keine Haftung für bereits beschädigte oder nicht fachgerecht montierte Anbauteile.

7. Montage

Die Montage erfolgt ausschließlich in den Geschäftsräumen von Folix-Lab unter geeigneten klimatischen Bedingungen.

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Fahrzeugmodell, Umfang der Arbeiten sowie dem gewählten Folienmaterial und beträgt in der Regel zwischen einem und fünf Werktagen.

Um eine dauerhafte Haftung der Folie sicherzustellen, kann es erforderlich sein, dass das Fahrzeug nach Abschluss der Arbeiten für eine zusätzliche Aushärtungszeit in der Werkstatt verbleibt.

Aufgrund konstruktiver Gegebenheiten einzelner Fahrzeugmodelle kann es notwendig sein, Folien an bestimmten Bereichen zu schneiden, zu überlappen oder mit Einlegern zu arbeiten. Diese Verarbeitungstechniken entsprechen dem aktuellen Stand der Folierungstechnik und stellen keinen Mangel dar.

Leichte Spannungen an umgelegten Kanten, minimale Schrumpfungen sowie vereinzelt auftretende Luft- oder Feuchtigkeitseinschlüsse können unmittelbar nach der Montage sichtbar sein. Diese verschwinden in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen während der vollständigen Anpassung der Folie an den Untergrund.

Geringfügige Staubeinschlüsse oder minimale Verarbeitungsspuren, die trotz größter Sorgfalt technisch nicht vollständig vermeidbar sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar und beeinträchtigen weder Funktion noch Haltbarkeit der Folierung.

8. Fotofreigabe

Folix-Lab dokumentiert abgeschlossene Projekte regelmäßig durch Foto- und Videoaufnahmen.

Sofern der Kunde einer Veröffentlichung nicht ausdrücklich widerspricht, erklärt er sich damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen des Fahrzeugs zu Werbezwecken auf der Internetseite, in sozialen Netzwerken sowie in weiteren Werbemedien veröffentlicht werden dürfen.

Amtliche Kennzeichen sowie personenbezogene Daten werden grundsätzlich unkenntlich gemacht, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Kunden vorliegt.

Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung ist jederzeit vor Beginn der Arbeiten möglich und wird selbstverständlich berücksichtigt.

9. Zahlungsbedingungen

Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Abholung des Fahrzeugs vollständig zu begleichen.

Folix-Lab behält sich das Recht vor, insbesondere bei Sonderanfertigungen oder individuell bestellten Materialien eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen verbleibt das Fahrzeug beziehungsweise die beauftragten Gegenstände im gesetzlichen Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB.

Terminverschiebungen oder kurzfristige Absagen innerhalb von fünf Werktagen vor dem vereinbarten Montagetermin können, sofern bereits Materialien bestellt oder Vorleistungen erbracht wurden, mit den tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

10. Gewährleistung

Folix-Lab gewährleistet die fachgerechte Verarbeitung der verwendeten Folien entsprechend dem aktuellen Stand der Technik.

Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Verarbeitungsfehler, die nachweislich durch Folix-Lab verursacht wurden.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch:

Materialfehler werden entsprechend den Garantiebestimmungen des jeweiligen Folienherstellers behandelt.

Reklamationen sind Folix-Lab unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Feststellung des Mangels schriftlich mitzuteilen.

Folix-Lab erhält zunächst das Recht zur Nachbesserung.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder entgangenen Gewinn, sind — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

11. Zulassung im Straßenverkehr

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich über die gesetzlichen Bestimmungen seines Zulassungslandes zu informieren.

Innerhalb Deutschlands ist eine Farbänderung durch Fahrzeugfolierung in vielen Fällen nicht eintragungspflichtig. Dennoch empfiehlt Folix-Lab, die zuständige Zulassungsbehörde sowie die Kfz-Versicherung über eine wesentliche Farbänderung des Fahrzeugs zu informieren.

Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen liegt die Einhaltung der jeweiligen nationalen Vorschriften ausschließlich in der Verantwortung des Fahrzeughalters.

12. Pflegehinweise

Die Lebensdauer einer Fahrzeugfolie hängt maßgeblich von der richtigen Pflege sowie den Einsatzbedingungen des Fahrzeugs ab. Je nach Folientyp, Fahrzeugnutzung und Witterungseinflüssen kann die Haltbarkeit mehrere Jahre betragen. Voraussetzung hierfür ist die sachgemäße Pflege gemäß den nachfolgenden Hinweisen.

Allgemeine Pflege. Das Fahrzeug sollte regelmäßig gereinigt werden, um Schmutzablagerungen, Insektenreste, Vogelkot, Baumharz, Streusalz und andere aggressive Verunreinigungen zu entfernen. Diese Stoffe können sowohl Lack als auch Folienoberflächen dauerhaft beschädigen, wenn sie über einen längeren Zeitraum einwirken.

Die erste Fahrzeugwäsche sollte frühestens 7 Tage nach der Folierung erfolgen. In dieser Zeit erreicht der Klebstoff seine endgültige Haftung.

Fahrzeugwäsche. Grundsätzlich empfiehlt Folix-Lab die schonende Handwäsche.

Alternativ können moderne Textilwaschanlagen verwendet werden, sofern sich diese in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.

Nicht empfohlen werden Waschanlagen mit verschlissenen oder stark verschmutzten Bürsten, da diese feine Kratzer verursachen oder die Oberfläche der Folie beschädigen können.

Programme mit Heißwachs oder aggressiven Zusatzchemikalien sollten vermieden werden.

Hochdruckreiniger. Bei der Reinigung mit einem Hochdruckreiniger ist ein Mindestabstand von 80 cm zur Fahrzeugoberfläche einzuhalten.

Der Wasserstrahl darf niemals direkt auf:

gerichtet werden. Ein zu geringer Abstand oder ein zu hoher Wasserdruck kann zum Ablösen der Folie führen und stellt keinen Gewährleistungsfall dar.

Reinigungsmittel. Zur Reinigung dürfen ausschließlich pH-neutrale Fahrzeugreiniger verwendet werden.

Nicht verwendet werden dürfen:

Diese Produkte können die Oberfläche der Folie dauerhaft beschädigen.

Politur und Versiegelung. Glänzende Fahrzeugfolien können mit geeigneten, silikonfreien Produkten gepflegt oder versiegelt werden.

Matte und strukturierte Folien dürfen ausschließlich mit dafür freigegebenen Pflegeprodukten behandelt werden.

Der Einsatz herkömmlicher Polituren oder Wachse auf matten Folien kann zu dauerhaften Glanzstellen führen und ist deshalb nicht zulässig.

PPF (Lackschutzfolie). Lackschutzfolien können wie normale Fahrzeuglacke gereinigt werden.

Je nach verwendetem Material besitzen hochwertige PPF-Folien selbstheilende Eigenschaften, die feine Oberflächenkratzer bei Wärme oder Sonneneinstrahlung reduzieren können.

Tiefe Kratzer, Schnitte oder mechanische Beschädigungen fallen nicht unter diese Eigenschaft.

Scheibentönung. Nach der Montage einer Scheibentönung dürfen die Fenster für mindestens 48 Stunden nicht geöffnet werden.

Die Innenseiten der Scheiben dürfen frühestens nach 7 Tagen gereinigt werden.

Zur Reinigung sind ausschließlich weiche Mikrofasertücher sowie ammoniakfreie Glasreiniger zu verwenden.

Scharfe Gegenstände oder harte Bürsten dürfen nicht mit der Folienoberfläche in Berührung kommen.

Folienentfernung. Eine fachgerecht verarbeitete Fahrzeugfolie kann innerhalb der vom Hersteller angegebenen Nutzungsdauer in der Regel rückstandsfrei entfernt werden.

Die Demontage sollte ausschließlich durch einen Fachbetrieb erfolgen.

Bei nachlackierten Fahrzeugteilen, beschädigten Lackoberflächen oder unsachgemäß ausgeführten Lackreparaturen kann es beim Entfernen der Folie zu Lackablösungen kommen. Für solche Schäden übernimmt Folix-Lab keine Haftung.

Umwelteinflüsse. Extreme Witterungseinflüsse wie intensive Sonneneinstrahlung, Frost, Streusalz oder aggressive Chemikalien können die Lebensdauer der Folie beeinflussen.

Derartige Gebrauchsspuren stellen keinen Material- oder Verarbeitungsfehler dar.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz der Folix-Lab.

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